Wer muss eine
Dichtungsprüfung in Auftrag geben?
Die Verpflichtung zur Durchführung einer Dichtungsprüfung besteht für alle Personen, die ein Haus errichten oder wesentliche Veränderungen an einer Immobilie vornehmen lassen möchten. Diese Veränderungen beziehen sich z. B. darauf, dass eine bestehende Entwässerungsanlage mit zusätzlichen Anschlüssen versehen wird. In diesem Fall ist es notwendig, dass die veränderten Maßnahmen unmittelbar nach der Fertigstellung durch zum Beispiel unsere Experten abgenommen werden.
Auch nach einer notwendigen Sanierung der Abwasserleitung besteht für den Eigentümer der Immobilie die Pflicht, eine Dichtungsprüfung in Auftrag zu geben. Die Funktions- und Dichtungsprüfung spielt zudem eine wichtige Rolle bei der werkvertraglichen Abnahme der Abwasserleitungen. Mit dieser Abnahme stellen Sie als Auftraggeber sicher, dass die Arbeiten zur Durchführungsprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Das LWG legt aber auch privaten Immobilieneigentümer die Verpflichtung zur Durchführung einer Prüfung auf, wenn ihr Haus sich in der Nähe eines Wasserschutzgebietes befindet und sich der Verdacht bestätigt, dass an der häuslichen Abwasserleitung ein Schaden besteht, dessen Folgen sich nachteilig auf dieses Wasserschutzgebiet auswirken könnten. Dies ist z. B. der Fall, wenn Scherben, Sanden, Erden oder andere Fremdstoffe ausgespült werden, die nachweislich aus einem bestimmten Abwasserkanal stammen.